Ziffer 6 des Pressekodexes handelt von der Trennung von Tätigkeiten: “Journalisten und Verleger üben keine Tätigkeiten aus, die die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage stellen könnten.” Das gilt natürlich erst recht für freie Journalisten, die vom Zeilenhonorar allein nicht leben können und daher auch beratend tätig sind. Ich habe es mir daher zum Grundsatz gemacht, nicht über bestehende Kunden und ihre Themen redaktionell zu veröffentlichen. Und ich lege meinen Kunden Ziffer 7 des Pressekodex nahe: Die Trennung von Werbung und Redaktion, dazu die Richtlinie 7.2, gegen Schleichwerbung: “Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material. ”
Für Sie als Unternehmer, der sich mehr öffentliche Aufmerksamkeit wünscht, bedeutet das:
- Offen, ehrlich und kooperativ zu sein.
- In Pressemeldung für nachweisbare, signifikante Information zu sorgen und beschönigende Werbung wegzulassen.
- Versuche, Pressevertreter kaufen zu wollen, strikt zu unterlassen